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ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
1. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, unterliegen unsere Arbeiten diesen Allgemeinen Bedingungen unter Ausschluss der eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden.
Abweichungen von den Besonderen, Allgemeinen und Ausführungsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Alphaplan möglich.
Die Besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen, die ihrerseits Vorrang vor den Ausführungsbedingungen haben.
Die beigefügten technischen Informationen sind integraler Bestandteil dieser Vereinbarung.
2. Die durch unseren Agenten und anderen Angestellten abgeschlossenen Vereinbarungen sind für Alphaplan erst nach der schriftlichen Bestätigung durch einen Geschäftsführer von Alphaplan verbindlich.
3. Die von uns angegebenen Preise gelten ausschließlich für die spezifisch vereinbarten Arbeiten.
Mehrarbeiten werden separat in Rechnung gestellt.
Der ursprünglich vereinbarte Preis kann angepasst werden, wenn Alphaplan anhand objektiver Parameter nachweisen kann, dass sich der zunächst angegebene Preis zum Zeitpunkt des Abschlusses der Arbeiten um mindestens 10% erhöht hat.
Eine Projektverzögerung durch Arbeitsstillstand als Folge der Arbeitsumstände oder auf Ersuchen des Kunden gehen zulasten des Kunden.
4. Durch das Zustandekommen der Vereinbarung erkennt der Kunde an, von den geltenden technischen Vorschriften, Qualitäten und Einschränkungen, wie sie unter anderem in unserem Angebot und/oder in unserer Auftragsbestätigung sowie in den begleitenden technischen Datenblätter Kenntnis genommen hat und mit ihnen vollständig einverstanden ist. Die Nachsorge- und eventuellen sonstigen Behandlungsmaßnahmen müssen immer gemäß den in den technischen Datenblättern enthaltenen Vorschriften durchgeführt werden.
5. Die Kündigung einer zustande gekommenen Vereinbarung ist nur dann möglich, wenn wir sie schriftlich annehmen.
In einem solchen Fall schuldet der Kunde Alphaplan eine pauschale Kündigungsgebühr von 28% des vereinbarten Preises. Dies gilt unbeschadet des Rechts von Alphaplan, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen, der von Dritten aufgrund dieser Kündigung geltend gemacht wird und zu entschädigen ist.
6. Der vereinbarte Preis muss vom Kunden wie folgt bezahlt werden:
40 % beim Zustandekommen der Vereinbarung;
20 % zu Beginn der Arbeiten;
40 % bei Ablieferung des Gewerks.